Offenlegungsbericht 2024

Gem. Art. 46 ff. IFR

1. Aufsichtsrechtlicher Hintergrund

Gemäß Art. 46 ff. IFR (Investment Firm Regulation, Verordnung (EU) 2019/2033) sind mittlere Wertpapierinstitute, welche die in Art. 32 Abs. 4a der Richtlinie (EU) 2019/2034 genannten Kriterien erfüllen, verpflichtet, Informationen zu den Risikomanagementzielen und der Risikopolitik, der Unternehmensführung, den Eigenmitteln, den Eigenmittelanforderungen, der Vergütungspolitik und -praxis sowie zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken jährlich offenzulegen.

In dem nachfolgenden Bericht werden Informationen zu den vorstehend aufgeführten Themen für die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH dargestellt und erläutert.

2. Risikomanagementziele und Risikopolitik

In den nachfolgenden Abschnitten werden die Informationen zu den Risikomanagementzielen und der Risikopolitik der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH offengelegt.

2.1 Ziele des Risikomanagements

Die Geschäftsleitung der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH hat zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung ein Risikomanagementsystem für den adäquaten Umgang mit Risiken implementiert. Zur Umsetzung dieser Anforderungen wurde eine Geschäfts- und Risikostrategie implementiert.

Die grundlegende Basis der Risikostrategie stellt die Risikoinventur dar, im Rahmen derer die bestehenden Risiken fortlaufend identifiziert werden, aus den ermittelten Risiken ein Gesamtrisikoprofil erstellt und darauf aufbauend die Wesentlichkeit der Risiken für das Unternehmen beurteilt wird. Das Ziel des Risikomanagements ist die Einhaltung einer fortlaufenden Risikotragfähigkeit, um mit dieser den langfristigen Bestand des Instituts zu sichern.

Bestandteil der Risikostrategie ist auch die Einrichtung einer Risikocontrolling-Funktion. Unter Berücksichtigung der Einstufung der Geschäftsaktivitäten als nicht komplex strukturiert, wird die Risikocontrolling-Funktion von der Geschäftsleitung selbst wahrgenommen. Aufgrund dessen verfügt die Risikocontrolling-Funktion der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH über alle notwendigen Befugnisse und einen uneingeschränkten Zugang zu allen Informationen, die für die Erfüllung der Aufgaben der Risikocontrolling-Funktion erforderlich sind.

2.2 Darstellung des Risikomanagementsystems

Das Risikomanagementsystem der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH sieht umfassende Prozesse zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung, fortlaufenden Überwachung und Berichterstattung zur jeweils aktuellen Risikosituation des Instituts vor. Die Prozesse beinhalten insbesondere die folgenden Aufgaben, die von der Risikocontrolling-Funktion wahrgenommen werden:

  • Unterstützung der Geschäftsleitung in allen risikopolitischen Fragen, insbesondere bei der Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie sowie bei der Ausgestaltung eines Systems zur Begrenzung der Risiken,
  • Durchführung der Risikoinventur und Erstellung des Gesamtrisikoprofils,
  • Unterstützung der Geschäftsleitung bei der Einrichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse,
  • Einrichtung und Weiterentwicklung eines Systems von Risikokennzahlen und eines Risikofrüherkennungsverfahrens,
  • laufende Überwachung der Risikosituation des Instituts und der Risikotragfähigkeit sowie der Einhaltung der eingerichteten Risikolimite,
  • regelmäßige Erstellung des Risikoberichts,
  • Verantwortung für die Prozesse zur unverzüglichen Weitergabe von unter Risikogesichtspunkten wesentlichen Informationen an die Geschäftsleitung, die jeweiligen Verantwortlichen und gegebenenfalls die interne Revision.

2.3 Offenlegung der Risiken gem. Risikoinventur

Die Risikocontrolling-Funktion der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH überwacht fortlaufend die Risikosituation des Instituts und führt in diesem Zusammenhang auch eine Risikoinventur durch. Mit dieser werden die Risiken für die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH identifiziert und bewertet.

Die Verantwortung für die Risikoinventur liegt bei der Risikocontrolling-Funktion, die bei der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH von der Geschäftsleitung des Unternehmens wahrgenommen wird. Aus diesem Grund sind alle notwendigen Befugnisse und ein uneingeschränkter Zugang zu allen Informationen vorhanden, die für die Erfüllung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Risikoinventur erforderlich sind. Die Geschäftsleitung stützt ihre Aufgabe hierbei auch auf die Berichte und Informationen der Finanzbuchhaltung, der Compliance, der Internen Revision, des Datenschutzbeauftragten, des Geldwäschebeauftragten und des Beschwerdemanagements.

Folgende Risikokategorien werden bei der Risikoinventur betrachtet, mit den ebenfalls nachstehend aufgeführten Besonderheiten für die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH:

2.3.1 Risiken für das Wertpapierinstitut („Risk to Firm“)

Nachfolgend werden die Risiken des Wertpapierinstituts aufgeführt, die Liquiditätsrisiken, Adressausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Ertragsrisiken, operationelle Risiken und Nachhaltigkeitsrisiken umfassen.

Liquiditätsrisiken

Da die Gesellschaft ausschließlich vermögensverwaltende Dienstleistungen erbringt und in diesem Rahmen keinen Besitz an Kundenvermögen erwirbt, beschränkt sich das Liquiditätsrisiko auf die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens.

Adressenausfallrisiken

Adressausfallrisiken bestehen zum einen aus den Honorarforderungen gegenüber den Kunden, allerdings ist das Risiko der nicht Realisierbarkeit von Vergütungen im Hinblick auf die Kundenstruktur als gering einzustufen. Ein weiteres Adressausfallrisiko besteht bei der Anlage der Eigenmittel der Gesellschaft. Dieses wird durch die ausschließliche Anlage der Mittel in sichere Einlagenprodukte der VerbundVolksbank OWL vermieden.

Marktpreisrisiken

Die liquiden Eigenmittel der Gesellschaft werden ausschließlich in Kontokorrent, Tagesgeld und Festgeldern angelegt. Daher hat die Gesellschaft derzeit keine Risikopositionen und besitzt somit kein Marktpreisrisiko.

Ertragsrisiken

Das Ertragsrisiko ist das zentrale Risiko des Unternehmens. Diesem Risiko wird durch folgende Maßnahmen begegnet:

  • Erfolgreiche Marktpositionierung und bestehende Vernetzung in relevanten Zielgruppen,
  • Qualität und Erfahrung der eingesetzten Mitarbeiter,
  • Bestandspotenziale bei Kunden der Gesellschafterin VerbundVolksbank OWL,
  • Ausreichende Eigenmittelausstattung und wirtschaftlich starke Gesellschafterin VerbundVolksbank OWL,
  • Detailliertes und zeitnahes Vertriebscontrolling, um bei Abweichungen in der Geschäftsentwicklung von den Planungen kurzfristig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Grundsätzlich maßgebliches Risiko ist der Verlust von Kunden oder ganzen Kundengruppen. Vor dem Hintergrund, dass das Geschäftsmodell der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH von einer heterogenen und breit diversifizierten Kundenstruktur ausgeht, ist der gleichzeitige Verlust einer Vielzahl von Kunden relativ unwahrscheinlich. Mit Hinblick auf die Bedeutung für das Unternehmen und auf die Möglichkeit einer zeitnahen Reaktion, ist jeder Kundenabgang der Geschäftsleitung unmittelbar mitzuteilen.

Zur Beurteilung und Steuerung des Unternehmens, stehen der Geschäftsleitung betriebswirtschaftliche Auswertungen, Saldenlisten, offenen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten und quartalsweise Zwischenabschlüsse zur Verfügung. Zusätzlich steht ein Berichtswesen (über bspw. Neukundengewinnung und aktuelles Konto- und Depotvolumen) zur Verfügung.

Auf dieser Basis ist die Geschäftsleitung in der Lage, sich jederzeit einen Überblick über die aktuelle finanzielle Situation zu verschaffen und auch eine fundierte Einschätzung zur Geschäftsentwicklung der folgenden Monate zu erlangen. Ergeben sich daraus negative Abweichungen vom geplanten Geschäftsergebnis, die die Risikotragfähigkeit des Unternehmens nachhaltig gefährden, werden unverzüglich kurzfristige Gegenmaßnahmen eingeleitet. Die Wirkung dieser Maßnahmen wird überwacht.

Operationelle Risiken

Zur Steuerung der aus der operativen Tätigkeit resultierenden Risiken hat die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH die Funktionen Interne Revision, Compliance (MaRisk und WpHG), Datenschutz / Informationssicherheit und Geldwäsche eingerichtet. Diese Funktionen werden durch externe Dienstleister wahrgenommen, die unmittelbar an die Geschäftsleitung berichten. Auf Grund der Größe und Struktur der Gesellschaft geben diese Maßnahmen der Geschäftsleitung einen jederzeitigen Überblick über das Unternehmen und seine operativen Risiken.

Zur Steuerung der aus der operativen Tätigkeit resultierenden Risiken hat die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH außerdem die Funktion des Risikocontrolling eingerichtet. Diese Funktion wird durch die Geschäftsleitung wahrgenommen.

Darüber hinaus werden durch die Definition standardisierter Abläufe Fehlerquellen weitgehend ausgeschlossen. In den relevanten Arbeits- und Organisationsanweisungen sind außerdem eine Vielzahl von Kontrolltätigkeiten (einschließlich der besonderen Kontrollfunktionen der Risikocontrolling-Funktion, der Internen Revision und der Compliance-Funktion) integriert, die das Risiko möglicher Prozessfehler minimieren. Ergänzend wird permanent an weiteren Optimierungen der Prozesse gearbeitet. Sollte es in Einzelfällen dennoch zu einem Prozessfehler kommen, können diese durch die besonderen Kontrollfunktionen aufgedeckt und geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Reputationsrisiken in den von der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH angebotenen Geschäftsfeldern resultieren vor allem aus nicht gesetzeskonformen Geschäftsgebaren und Akquisitionsmethoden. Neben der Transparentmachung durch die Compliance-Funktion und Interne Revision können solche Risiken auch durch die strikte Organisation der Abläufe und das Beschwerdemanagement minimiert werden. Das Beschwerdemanagement berichtet unmittelbar an die Geschäftsleitung. Sollte die Geschäftsleitung Reputationsrisiken erkennen, können unverzüglich geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Nachhaltigkeitsrisiken

Die Gesellschaft orientiert sich in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken an den Vorgaben der BaFin aus dem Merkblatt 12/2019 zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Dabei hat die Gesellschaft bereits Nachhaltigkeitsziele in der Unternehmensorganisation zur Minimierung von Nachhaltigkeitsrisiken implementiert. Die Geschäftsleitung ist für die Einhaltung und Überwachung der Nachhaltigkeitsstrategie verantwortlich. Reputationsrisiken werden über einen qualitativen Ansatz gesteuert. Mögliche Reputationsrisiken werden dabei durch die Geschäftsführung überwacht und soweit möglich, im Rahmen des weiteren Angebots von Dienstleistungen, berücksichtigt.

Nachhaltigkeitsrisiken im Bereich Soziales werden durch die Beachtung der Einhaltung von Vorschriften zu arbeitsrechtlichen und sozialen Standards, Schaffung einer nachhaltigen Kultur in Bezug auf den Arbeitsplatz sowie Beachtung von internen Vorschriften zum Gesundheitsschutz minimiert.

Nachhaltigkeitsrisiken im Bereich der Unternehmensführung werden durch Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen, nachhaltigen Maßnahmen im Bereich der Vergütungspolitik sowie Unterhaltung eines Nachhaltigkeitsmanagements durch die Geschäftsführung minimiert. Daneben erfolgt der Schutz von personenbezogenen Daten durch das implementierte Datenschutzkonzept.

Bei den Vermögensverwaltungsstrategien beobachtet die Gesellschaft derzeit die Entwicklung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Marktstandards im Bereich der Bewertung von ESG-Qualitätskriterien, um auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob und ggf. wie Nachhaltigkeitskriterien in Vermögensverwaltungsstrategien aufgenommen werden können.

2.3.2 Risiken für die Kunden („Risk to Client“)

Neben den Risiken für das Wertpapierinstitut selbst sind bei einer Risikoinventur auch die Risiken für die Kunden zu betrachten.

Die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH darf sich kein Eigentum oder Besitz an Vermögenswerten von Kunden verschaffen. Von den Kunden werden weder Kundengelder entgegengenommen noch werden für Kunden Wertpapiere verwahrt. Die Konten und Depots der Kunden werden ausschließlich bei Depotbanken geführt.

Die Dienstleistung der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH besteht in der Verwaltung der Wertpapierdepots der Kunden. Das Risiko des Kunden besteht somit zum einen in den Anlageentscheidungen und dem damit verbundenen Risiko einer negativen Performance für das eigene Portfolio sowie in möglichen Prozessfehlern.

Dem Performancerisiko tritt die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH mit umfassenden Analysen und Entscheidungsprozessen im Rahmen der vertraglich definierten und für den jeweiligen Kunden geeigneten Anlagestrategien entgegen.

Möglichen Prozessfehlern wird im Rahmen des Managements der operationellen Risiken entgegengetreten (vgl. hierzu die Ausführungen zu den operationellen Risiken). In den relevanten Arbeits- und Organisationsanweisungen sind hierzu eine Vielzahl von Kontrolltätigkeiten (einschließlich der besonderen Kontrollfunktionen der Risikocontrolling-Funktion, der Internen Revision und der Compliance-Funktion) integriert, die das Risiko möglicher Prozessfehler minimieren. Ergänzend wird permanent an weiteren Optimierungen der Prozesse gearbeitet.

Sollte es in Einzelfällen dennoch zu einem Prozessfehler kommen, können diese durch die besonderen Kontrollfunktionen aufgedeckt und geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Für von Prozessfehlern betroffene Kunden besteht ein Schadensersatzanspruch und es wurde eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen.

2.3.3 Risiken für den Markt („Risk to Market“)

Neben den Risiken für das Wertpapierinstitut selbst sind bei einer Risikoinventur auch die Risiken für den Markt zu betrachten.

Die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH ist selbst kein direkter Marktteilnehmer. Die Wertpapieraufträge für die Kundenportfolios werden an Dritte darauf spezialisierte Institute (z.B. Banken, Broker, etc.) weitergeleitet und von diesen nach deren Ausführungsgrundsätzen am Markt ausgeführt. Ein Risiko für den Markt resultiert aus der Tätigkeit der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH deshalb nicht.

2.3.4 Wesentliche Risiken gem. Risikoinventur

Wesentliche Risiken für die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH sind gemäß Risikoinventur die Ertragsrisiken und operationelle Risiken. Einen wichtigen Bestandteil der operationellen Risiken stellen dabei die IT-Risiken dar.

Um diesen Risiken entgegenzutreten, wurde die gesamte IT-Infrastruktur in das genossenschaftliche Rechenzentrum der Atruvia ausgelagert. Das Kundenportal ist ausschließlich über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zugänglich, in welchem die derzeit höchsten verfügbaren Sicherheitslevel umgesetzt sind.

2.4 Offenlegung der Risiken gem. Teil 3, 4 und 5 IFR

Wertpapierinstitute sind verpflichtet, ihre Risiken auch entsprechend der Teile 3, 4 und 5 IFR offenzulegen.

2.4.1 Kapitalanforderungen (gem. Teil 3 IFR)

Die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH muss über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihre Risikotragfähigkeit sicherzustellen.

Die Überwachung der Risikotragfähigkeit der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH erfolgt nach der sog. normativen Perspektive. Bei dieser werden die regulatorischen Anforderungen an die Kapitalausstattung gemäß Art. 11 Abs. 1 IFR berücksichtigt.

Ein Wertpapierinstitut muss demnach Eigenmittel in Höhe von mindestens D vorhalten, wobei D der höchste der folgenden Beträge ist:

  • Fixe Gemeinkosten gem. Art. 13 IFR,
  • Permanente Mindestkapitalanforderung gem. Art. 14 IFR,
  • K-Faktoranforderung gem. Art. 15 IFR.

Die Einhaltung der Eigenmittelanforderungen stellt sich per 31.12.2024 auf Basis der Bundesbankmeldung für die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH wie folgt dar:

Betrag in EUR
Fixe Gemeinkosten (Art. 13 IFR)1.087.135
Permanente Mindestkapitalanforderung (Art. 14 IFR)75.000
K-Faktoranforderung (Art. 15 IFR)450.854
Relevante Eigenmittelanforderungen gem. Art. 11 Abs. 1 IFR (D)1.087.135
Hartes Kernkapital/D gem. Art. 9 Abs. 1 Buchstabe a) IFR460,74%
Kernkapital/D gem. Art. 9 Abs. 1 Buchstabe b) IFR460,74%
Eigenmittel/D gem. Art. 9 Abs. 1 Buchstabe c) IFR460,74%

Die Zusammensetzung der Eigenmittel der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH gem. Art. 9 Abs. 1 Buchstabe a) IFR stellt sich auf Basis der Bundesbankmeldung per 31.12.2024 wie folgt dar (Beträge in EUR):

Hartes Kernkapital / D ≥ 56 % = 5.008.912,06 / 1.087.134,50 = 46,0 460%

Die Risikotragfähigkeit im Sinne der Eigenmittelanforderungen von mindestens 56% war folglich per 31.12.2024 erfüllt.

2.4.2 Konzentrationsrisiken (gem. Teil 4 IFR)

Gemäß Art. 4 Nr. 31 IFR umfasst das Konzentrationsrisiko die Risikopositionen im Handelsbuch gegenüber einem Kunden oder einer Gruppe verbundener Kunden, deren Wert die in Art. 37 Abs. 1 IFR genannten Schwellenwerte überschreitet.

Die Verpflichtung zur Meldung des oben beschriebenen Konzentrationsrisikos ergibt sich aus Art. 54 Abs. 1 e) IFR, wonach eine vierteljährliche Meldeverpflichtung besteht, wenn das Wertpapierinstitut Konzentrationsrisiken im Handelsbuch identifiziert. Die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH hat keine eigenen Handelsbuchpositionen, weshalb sie diesbezüglich vierteljährlich Nullmeldungen abgibt.

Dennoch besteht gem. Art. 35 IFR eine Überwachungspflicht in Bezug auf das Konzentrationsrisiko, d.h. die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH ist verpflichtet, die Höhe des Konzentrationsrisikos zu überwachen und mögliche Überschreitungen zu melden. Deshalb wird formell geprüft, dass der Risikopositionswert gem. Art. 36 IFR den Schwellenwert gem. Art. 37 IFR nicht überschreitet und keine K-Faktoranforderung auftritt.

Darüber hinaus überwacht die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH mittels Stresstests Ertragsrisiken in Bezug auf einen möglichen Verlust von Großkunden oder erheblicher Kunden und einer damit einhergehenden deutlichen Reduzierung der größten Erlösquellen. Diese Stresstests werden vom Risikocontrolling quartalsweise durchgeführt und die Ergebnisse von der Geschäftsleitung auf einen möglichen Handlungsbedarf analysiert.

Insgesamt zeigen die Berechnungen im Jahr 2024, dass einzelne Kundenabgänge die Ertragslage nicht signifikant beeinträchtigen würden. Dies führte zu der Entscheidung, vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie den Ergebnissen zuvor durchgeführter Stresstests, auf die Durchführung weiterer Stresstests hierzu zu verzichten.

2.4.3 Liquiditätsrisiken (gem. Teil 5 IFR)

Die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH erbringt ausschließlich vermögensverwaltende Dienstleistungen, in deren Rahmen sie keinen Besitz an Kundenvermögen erwirbt. Des Weiteren betreibt die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH weder Handelsgeschäft noch betreibt oder investiert sie ihre Eigenmittel in Wertpapiere. Zudem hält sie keine Risikopositionen und betreibt weder Eigenhandel noch Eigengeschäft. Deshalb beschränkt sich das Liquiditätsrisiko der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH auf die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens.

Aufgrund dessen ermittelt die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH fortlaufend, ob ihre liquiden Aktiva gem. Art. 43 Abs. 1 IFR die erforderliche Mindesthöhe erreichen. Die liquiden Aktiva gem. Art. 43 Abs. 1 IFR belaufen sich auf TEUR 4.901 und setzen sich zum 31.12.2024 wie folgt zusammen:

Beträge in EUR
Liquiditätsanforderungen (gem. Art. 43 Abs. 1 IFR)362.378
Unbelastete kurzfristige Einlagen bei Kreditinstituten4.901.493
Gesamte anrechenbare Liquidität4.901.493
Liquiditätsquote1.352,60%

Die fixen Gemeinkosten gem. Art. 13 Abs. 1 IFR belaufen sich zum 31.12.2024 auf TEUR 1.087. Die Anforderungen gem. Art. 43 Abs. 1 IFR in Bezug auf die Mindesthöhe der liquiden Aktiva waren somit am 31.12.2024 und im gesamten Berichtszeitraum erfüllt. Insofern war auch fortlaufend die Zahlungsfähigkeit des Wertpapierinstituts jederzeit gewährleistet.

2.5 Erklärung der Geschäftsleitung

Die Geschäftsleiter Willi Ernst und Axel Melber der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH erklären hiermit:

  • Es wurde ein Risikomanagementsystem eingerichtet, welches den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivität der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH entspricht.
  • Die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH verfügt über eine Risikostrategie, welche sich aus der Gesamtstrategie ableitet und im Einklang mit der Finanzplanung steht.
  • Wesentliche Risiken für die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH sind gemäß Risikoinventur die Ertragsrisiken und operationelle Risiken. Einen wichtigen Bestandteil der operationellen Risiken stellen die IT-Risiken dar.
  • Die angewandten Risikomessverfahren und die darauf aufbauenden Kontrollsysteme stellen die Risikotragfähigkeit und somit auch die fortlaufende Geschäftsfähigkeit der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH nachhaltig sicher.
  • Die Anforderungen an das Kapital (gem. Teil 3 IFR), in Bezug auf Konzentrationsrisiken (gem. Teil 4 IFR) und die Liquidität (gem. Art. 5 IFR) wurden fortlaufend und können aufgrund der weiteren Geschäftsplanungen auch zukünftig eingehalten werden.
  • Die im Wertpapierinstitut eingesetzten Verfahren des Risikomanagements sind geeignet, die Risiken des Wertpapierinstituts fortlaufend angemessen zu identifizieren und abzubilden, zu bewerten, zu steuern sowie zu überwachen und somit im Ergebnis die Risikotragfähigkeit und den Fortbestand des Instituts dauerhaft sicherzustellen.
  • Die in dem vorliegenden Offenlegungsbericht dargestellten Angaben entsprechen den Gegebenheiten des Wertpapierinstituts.

Bielefeld, den 23.09.2025

gez. Willi Ernst, Geschäftsleiter          gez. Axel Melber, Geschäftsleiter

Hinweis: Der vorliegende Bericht wurde elektronisch erstellt. Die Erklärungen sind deshalb ohne Unterschriften gültig.

3. Unternehmensführung

Die Geschäftsleitung der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH setzt sich aus zwei Geschäftsleitern, Willi Ernst und Axel Melber, zusammen.

Die nachfolgende Übersicht stellt die Anzahl der Leitungs- und Aufsichtsfunktionen der Geschäftsleiter der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH zum 31.12.2024 dar:

Geschäftsleiter der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbHLeitungsfunktionenAufsichtsfunktionen
Willi Ernst20
Axel Melber10

Bei der zweiten Leitungsfunktion von Willi Ernst handelt es sich um die Geschäftsführung der Willi Ernst Beteiligungsgesellschaft mbH.

Im Zuge der Besetzung der Geschäftsleitung verfolgt die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH keine Diversitätsstrategie für die Auswahl der Mitglieder. Es wurden diesbezüglich keine Ziele oder Zielvorgaben festgelegt. Somit können bislang auch keine Aussagen zu einem Zielerreichungsgrad getroffen werden.

Die Komplexität der Geschäftstätigkeit der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH sowie das damit verbundene Risikopotenzial werden als äußerst gering beurteilt. Von der Einrichtung eines Risikoausschusses wurde deshalb abgesehen.

4. Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen

Gemäß Art. 49 und 50 IFR hat die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH Informationen zu den Eigenmitteln und den Eigenmittelanforderungen offenzulegen. Diese werden nachfolgend dargestellt und erläutert.

4.1 Eigenmittel

Die Eigenmittel setzen sich bei der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH ausschließlich aus dem harten Kernkapital (CET1) zusammen, welche aus dem gezeichneten Kapital und offenen Rücklagen gebildet wird. Es existieren keine Positionen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) sowie des Ergänzungskapitals (T2).

In der folgenden Tabelle werden die Werte per 31.12.2024 im Einzelnen übersichtlich zusammenfassend dargestellt. Die Werte in der ersten Spalte beziehen sich auf die Daten entsprechend dem Stand bei Geschäftsabschluss zum Abschlussstichtag. Mit den Werten in der zweiten Spalte werden die Daten unter Annahme der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses dargestellt:

Betrag in EUR gem. MeldungBetrag in EUR nach Feststellung
Hartes Kernkapital (CET1)5.008.9125.009.867
• Gezeichnetes Kapital5.000.0005.000.000
• Offene Rücklagen8.9129.867
• abzgl. immaterielle Vermögensgegenstände00
Zusätzliches Kernkapital (AT1)00
Kernkapital (T1)5.008.9125.009.867
Ergänzungskapital (T2)00
Eigenmittel gesamt5.008.9125.009.867

In den folgenden Abschnitten des Berichtes werden ausführlich die Daten gem. Art. 49 Abs. 2 IFR und Art. 10 i.V.m. Anhang VI und VII Delegierte Verordnung (EU) 2019/2033 offengelegt.

4.1.1 Template EU IF CC1.01 – Zusammensetzung der Eigenmittel

Die Zusammensetzung der Eigenmittel wird in der nachfolgenden Tabelle mittels des Offenlegungstemplates EU I CC1.01 dargestellt. Dieses entspricht inhaltlich den Angaben des Meldebogens IF01.00, der vierteljährlich an die Aufsicht zu melden ist.

a)b)
BeträgeQuelle auf Grundlage von Referenznummern/-buchstaben der in den geprüften Abschlüssen enthaltenen Bilanz
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1EIGENMITTEL5.008.912-
2KERNKAPITAL (T1)5.008.912-
3HARTES KERNKAPITAL (CET1)5.008.912-
4Voll eingezahlte Kapitalinstrumente5.000.000Bilanz 3.a)
5Agio0-
6Einbehaltene Gewinne8.912GuV 13.
7Kumuliertes sonstiges Ergebnis0-
8Sonstige Rücklagen0-
9Zum harten Kernkapital zählende Minderheitsbeteiligungen (Minority interest)0-
10Abzugs- und Korrekturposten aufgrund von Anpassungen des harten Kernkapitals (Prudential Filters)0-
11Sonstige Fonds0-
12(-) GESAMTABZÜGE VOM HARTEN KERNKAPITAL0-
13(-) Eigene Instrumente des harten Kernkapitals0-
14(-) Direkte Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals0-
15(-) Indirekte Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals0-
16(-) Synthetische Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals0-
17(-) Verluste des laufenden Geschäftsjahres0-
18(-) Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill)0-
19(-) Sonstige immaterielle Vermögenswerte0-
20(-) Von der künftigen Rentabilität abhängige, nicht aus temporären Differenzen resultierende latente Steueransprüche, abzüglich der verbundenen Steuerschulden0-
21(-) Qualifizierte Beteiligung außerhalb des Finanzsektors, deren Betrag 15 % der Eigenmittel überschreitet0-
22(-) Gesamtbetrag der qualifizierten Beteiligungen an anderen Unternehmen als Unternehmen der Finanzbranche, der 60 % der Eigenmittel überschreitet0-
23(-) Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält0-
24(-) Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält0-
25(-) Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage0-
26(-) Sonstige Abzüge0-
27Hartes Kernkapital: Sonstige Bestandteile des Kapitals, Abzüge und Anpassungen0-
28ZUSÄTZLICHES KERNKAPITAL0-
29Voll eingezahlte, unmittelbar ausgegebene Kapitalinstrumente0-
30Agio0-
31(-) GESAMTABZÜGE VOM ZUSÄTZLICHEN KERNKAPITAL0-
32(-) Eigene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals0-
33(-) Direkte Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals0-
34(-) Indirekte Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals0-
35(-) Synthetische Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals0-
36(-) Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält0-
37(-) Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält0-
38(-) Sonstige Abzüge0-
39Zusätzliches Kernkapital: Sonstige Bestandteile des Kapitals, Abzüge und Anpassungen0-
40ERGÄNZUNGSKAPITAL0-
41Voll eingezahlte, unmittelbar ausgegebene Kapitalinstrumente0-
42Agio0-
43(-) GESAMTABZÜGE VOM ERGÄNZUNGSKAPITAL0-
44(-) Eigene Instrumente des Ergänzungskapitals0-
45(-) Direkte Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals0-
46(-) Indirekte Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals0-
47(-) Synthetische Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals0-
48(-) Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält0-
49(-) Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält0-
50Ergänzungskapital: Sonstige Bestandteile des Kapitals, Abzüge und Anpassungen0-

Mit Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft erhöhten sich die offenen Rücklagen von 8.912 EUR auf 9.867 EUR. Hierdurch erhöhte sich das Harte Kernkapital (CET1) von 5.008.912 EUR auf 5.009.867 EUR und somit auch das Gesamtergebnis der Eigenmittel von 5.008.912 EUR auf 5.009.867 EUR.

4.1.2 Template EU IF CC2 – Überleitung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel zur Bilanz des geprüften Jahresabschlusses

Die Überleitung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel zur Bilanz des geprüften Jahresabschlusses gem. Meldebogen EU IF CC2 wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

a
Bilanz in veröffentlichtem/geprüftem Abschluss
Zum Ende des Zeitraums
AktivaAufschlüsselung nach Aktiva-Klassen gemäß der im veröffentlichten/geprüften Jahresabschluss enthaltenen Bilanz
1Forderungen an Kreditinstitute5.901.493,37
2Forderungen an Kunden5.146.990,62
3Sachanlagen2.637.967,00
4Sonstige Vermögensgegenstände27.706,83
5Rechnungsabgrenzungsposten66.782,86
Aktiva insgesamt13.780.940,68
PassivaAufschlüsselung nach Passiva-Klassen gemäß der im veröffentlichten/
geprüften Jahresabschluss enthaltenen Bilanz
1Sonstige Verbindlichkeiten1.277.925,37
2Rückstellungen2.178.148,52
3Eigenkapital10.324.866,79
Passiva insgesamt13.780.940,68
Aktienkapital
1k.A.k.A.
Gesamtaktienkapitalk.A.

Hinweis zur vorstehenden Tabelle: Ist ein Feld nicht anwendbar, wurde k.A. angegeben. Die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH ist nicht in einem aufsichtlichen Konsolidierungskreis gem. IFR, weshalb die Spalten b und c des Meldebogens nicht abgebildet wurden. Aktienkapital ist nicht vorhanden.

4.1.3 Template EU IF CCA – Hauptmerkmale der von der Wertpapierfirma begebenen Instrumente

Das Offenlegungstemplate EU IF CCA beinhaltet die Hauptmerkmale der von der Wertpapierfirma begebenen Instrumente entsprechend der nachfolgenden Tabelle:

a
1EmittentWerther und Ernst, Vermögensverwalter GmbH, Altstädter Kirchstraße 6, 33602 Bielefeld, LEI (Legal-Entity-Identifier) 529900OKXFZYQWFNLC44
2Einheitliche Kennung (z. B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)k.A.
3Öffentliche Platzierung oder Privatplatzierungprivat
4Für das Instrument geltendes Rechtdeutsches Recht
5Instrumenttyp (Typen je nach Land zu spezifizieren)share capital; GmbH-Anteile/ Geschäftsanteile
6Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)5.000.000
7Nennwert des Instrumentsk.A.
8Ausgabepreisk.A.
9Tilgungspreisk.A.
10RechnungslegungsklassifikationEigenkapital
11Ursprüngliches Ausgabedatum01.01.2015 [1]
12Unbefristet oder mit Verfallterminunbefristet
13Ursprünglicher Fälligkeitstermink.A.
14Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsichtk.A.
15Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetragk.A.
16Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbark.A.
Coupons/Dividenden
17Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungenk.A.
18Nominalcoupon und etwaiger Referenzindexk.A.
19Bestehen eines „Dividenden-Stopps“k.A.
20Gänzlich diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)k.A.
21Gänzlich diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)k.A.
22Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizesk.A.
23Nicht kumulativ oder kumulativk.A.
24Wandelbar oder nicht wandelbark.A.
25Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlungk.A.
26Wenn wandelbar: ganz oder teilweisek.A.
27Wenn wandelbar: Wandlungsratek.A.
28Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativk.A.
29Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wirdk.A.
30Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wirdk.A.
31Herabschreibungsmerkmalek.A.
32Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibungk.A.
33Bei Herabschreibung: ganz oder teilweisek.A.
34Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehendk.A.
35Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibungk.A.
36Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumentek.A.
37Gegebenenfalls Angabe unvorschriftsmäßiger Merkmalek.A.
38Link zu den vollständigen Geschäftsbedingungen des Instruments (Verweis)k.A.

[1] Bei dem angegebenen Datum wurde auf den Start der operativen Geschäftsaufnahme der heutigen Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH abgestellt.

Hinweis zur vorstehenden Tabelle: Ist ein Feld nicht anwendbar, wurde k.A. angegeben.

4.2 Eigenmittelanforderungen

Die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH muss über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihre Risikotragfähigkeit sicherzustellen.

Die Überwachung der Risikotragfähigkeit der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH erfolgt nach der sog. normativen Perspektive. Bei dieser werden die regulatorischen Anforderungen an die Kapitalausstattung gemäß Art. 11 Abs. 1 IFR berücksichtigt.

Ein Wertpapierinstitut muss demnach Eigenmittel in Höhe von mindestens D vorhalten, wobei D der höchste der folgenden Beträge ist:

  • Fixe Gemeinkosten gem. Art. 13 IFR,
  • Permanente Mindestkapitalanforderung gem. Art. 14 IFR,
  • K-Faktoranforderung gem. Art. 15 IFR.

Die Einhaltung der Eigenmittelanforderungen stellt sich per 31.12.2024 auf Basis der Bundesbankmeldung für die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH wie folgt dar:

Betrag in EUR
Fixe Gemeinkosten (Art. 13 IFR)1.087.135
Permanente Mindestkapitalanforderung (Art. 14 IFR)75.000
K-Faktoranforderung (Art. 15 IFR)450.854
Relevante Eigenmittelanforderungen gem. Art. 11 Abs. 1 IFR (D)1.087.135
Hartes Kernkapital/D gem. Art. 9 Abs. 1 Buchstabe a) IFR460,74%
Kernkapital/D gem. Art. 9 Abs. 1 Buchstabe b) IFR460,74%
Eigenmittel/D gem. Art. 9 Abs. 1 Buchstabe c) IFR460,74%

Die Zusammensetzung der Eigenmittel der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH gem. Art. 9 Abs. 1 Buchstabe a) IFR stellt sich auf Basis der Bundesbankmeldung per 31.12.2024 wie folgt dar (Beträge in EUR):

Hartes Kernkapital / D ≥ 56 % = 5.008.912,06 / 1.087.134,50 = 46,00460%

Die Risikotragfähigkeit im Sinne der Eigenmittelanforderungen von mindestens 56% war folglich per 31.12.2024 erfüllt.

In Ergänzung zu der vorstehenden Offenlegung wird mit der nachfolgend abgebildeten Aufstellung zu den Anforderungen für die sog. K-Faktoren informiert, die gem. Art. 15 Abs. 1 IFR berechnet werden. Bei den sog. K-Faktoren i.S.d. IFR handelt es sich um Kapitalanforderungen für Risiken, die von einer Wertpapierfirma im Hinblick auf Kunden, Märkte und die Firma selbst ausgehen.

Demnach setzt sich die Gesamtanforderung für K-Faktoren aus den folgenden Elementen zusammen:

  • K-Faktoren für Kundenrisiken („Risk-to-Client“, RtC),
  • K-Faktoren für Marktrisiken („Risk-to-Market“, RtM) und
  • K-Faktoren für Firmenrisiken („Risk-to-Firm“, RtF).

Berechnung der Gesamtanforderung für K-Faktoren:

FaktorbetragAnforderung für K-Faktoren
Position00100020
GESAMTANFORDERUNG FÜR K-FAKTOREN2.254.266.994450.854
Kundenrisiken2.254.266.994450.854
davon verwaltete Vermögenswerte2.254.266.994450.854
Marktrisiko00
Firmenrisiko00

In Ergänzung zu der vorstehenden Offenlegung wird mit der nachfolgend abgebildeten Aufstellung zu den Anforderungen für die sog. fixen Gemeinkosten informiert, die in Art. 13 IFR definiert sind.

Berechnung der Gesamtanforderung für fixe Gemeinkosten:

Betrag
Position0010
Anforderung für fixe Gemeinkosten1.087.134,50
Jährliche fixe Gemeinkosten des Vorjahres nach Gewinnausschüttung4.348.538,00
Gesamtkosten des Vorjahres nach Gewinnausschüttung9.555.973,94
(-) Gesamtabzüge-5.207.435,94
Voraussichtliche fixe Gemeinkosten des laufenden Jahres4.521.535,00
Schwankungen der fixen Gemeinkosten (%)3,98

5. Vergütungspolitik und -praxis

Gemäß Art. 51 IFR sind mittlere Wertpapierinstitute auch in Bezug auf ihre Vergütungspolitik und -praxis verpflichtet, Informationen zu denjenigen Mitarbeiterkategorien, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Wertpapierfirma auswirkt, offenzulegen.

Im Folgenden werden zuerst Angaben zum Vergütungssystem, dann zu den Regelungen zum leistungsorientierten Vergütungssystem (LOV) und danach zur Ermittlung der Risikoträger und deren Vergütung gemacht.

5.1 Vergütungssystem

Wegen der Übergangsvorschrift des § 19 der im Januar 2024 in Kraft getretenen Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung (WpIVergV) erfolgte eine Überarbeitung der Vergütungssysteme der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH an diese neuen Anforderungen im Jahr 2024 mit Geltungsbeginn ab 01.01.2025.

Aufgrund dessen waren die Grundlagen der Ausgestaltung der Vergütungssysteme für das Geschäftsjahr 2024 weiterhin die InstitutsVergV sowie BT 8 MaComp in seiner damals geltenden Fassung. Die nachfolgend offengelegten Gestaltungsmerkmale beziehen sich auf die Vergütungssysteme für das Geschäftsjahr 2024.

Im Jahr 2024 bestanden zwei Grundsätze zum Vergütungssystem. Ein Vergütungssystem bezog sich auf die Geschäftsführung und ein weiteres auf die Mitarbeiter. Darüber hinaus beinhalteten die Regelungen zum leistungsorientierten Vergütungssystem (LOV) detaillierte Vorgaben zur variablen Vergütung.

Allgemeine Gestaltungsmerkmale der Vergütungssysteme

Die nachfolgend beschriebenen Regelungen sind in den Vergütungssystemen für die Geschäftsführung und die Mitarbeiter enthalten.

Die Gesamtvergütung setzt sich grundsätzlich aus fixen und variablen Gehaltsbestandteilen zusammen, wodurch positive Leistungsanreize gesetzt werden sollen. Die Möglichkeit einer variablen Vergütung soll ergänzend eine hohe Identifikation mit dem Institut fördern. Durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems soll außerdem langfristig eine angemessene hohe qualitative personelle Ausstattung für das Institut sichergestellt werden.

Zur Auszahlung einer variablen Vergütung kommt es jedoch nur unter der Bedingung, dass das Institut zum Zeitpunkt der Auszahlung über eine angemessene Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung sowie ausreichend Kapital für die Risikotragfähigkeit verfügt. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, erfolgt anhand einer Betrachtung über mehrere Jahre hinweg.

Zwischen der variablen und der fixen Vergütung besteht in Bezug auf die Regelungen im Vergütungssystem eine klare Trennung. Die Obergrenze für das Verhältnis von variabler und fixer Vergütung beträgt maximal 100% der Fixvergütung.

Das Vergütungssystem sieht vor, dass durch die Vereinbarung eines Vergütungsvorbehalts sichergestellt wird, dass die Verbraucherrechte und Verbraucherinteressen im Sinne von § 5 Abs. 1 InstitutsVergV berücksichtigt werden. Dieser Vorbehalt stellt sicher, dass bei Nichteinhaltung von kundenschützenden Vorschriften im jeweiligen Leistungsbeurteilungszeitraum diese nach Bewertung zur Kürzung oder Streichung des ermittelten Vergütungsanspruchs führen kann. Insofern werden neben quantitativen auch qualitative Aspekte bei der Bemessung der variablen Vergütung berücksichtigt.

Ein Rahmenkonzept zur Festlegung und Genehmigung von Abfindungen einschließlich einer klaren Zuordnung von Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnissen unter Einbeziehung der Kontrolleinheiten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten ist vorhanden.

Die Vergütungsgrundsätze gewährleisten, dass von den fixen und variablen Gehaltsbestandteilen keine negativen Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken und keine Beeinträchtigung von Kundeninteressen im Sinne der InstitutsVergV und des BT 8 MaComp ausgehen. Es besteht keine signifikante Abhängigkeit von variablen Vergütungsbestandteilen, weil bereits die gewährten fixen Vergütungen einen angemessenen Lebensunterhalt ermöglichen.

Regelungen zum leistungsorientierten Vergütungssystem (LOV)

Darüber hinaus beinhalten die LOV detaillierte Vorgaben zur variablen Vergütung. Wesentliche Elemente zur Bemessung der Höhe der leistungsorientierten Vergütung sind die Ziele der Gesellschaft für das Geschäftsjahr, die Ableitung des Tantieme Budgets, die individuelle Leistungsbewertung sowie die Tantieme-Verteilung.

Die Ziele der Gesellschaft beziehen sich auf die durch die Geschäftsführung zu Beginn des Geschäftsjahres festgelegten wesentlichen Ziele, die neben Volumens, Ertrags- und Kostenzielen z.B. auch Strukturziele, Effizienzziele oder Projektziele beinhalten können.

Das (erwartete) Unternehmensergebnis ist vor LOV die Grundlage für die Ableitung des Tantieme-Budgets. Das Tantieme-Budget wird von der Geschäftsführung vorgeschlagen und anschließend von der Gesellschafterversammlung festgelegt. Berücksichtigt werden hierbei der Businessplan, die Entwicklung von Tantiemen, der Geschäftsverlauf, eventuelle Sonderfaktoren oder Rückforderungsansprüche und eine angemessene Eigenkapitalrentabilität.

Im Rahmen der individuellen Leistungsbewertung wird beurteilt, welchen Beitrag der einzelne Mitarbeiter zur Erreichung der Unternehmensziele geleistet hat. Neben den damit verbundenen Ergebnis- und ergänzenden Zielen werden auch sonstige Mehr- oder Minderleistungen beurteilt.

Nachdem die Tantieme für den geschäftsführenden Gesellschafter und den weiteren Geschäftsführer durch die Gesellschafterversammlung festgelegt wurde, erfolgt auf Basis der jeweiligen individuellen Leistungsbewertung die Festlegung der Tantieme der übrigen Mitarbeiter durch die Geschäftsführung. Dabei berücksichtigt die Geschäftsführung sich nicht in den Ergebniszielen und ergänzenden Zielen wiederspiegelnde Mehr- oder Minderleistungen.

Geschlechterneutralität

Die Vergütungsgrundsätze differenzieren in ihrer Ausgestaltung nicht zwischen Vergütungen für Männer und Frauen und sind insofern geschlechterneutral.

Angemessenheitsprüfung

Die Angemessenheit des Vergütungssystems wird hinsichtlich der Ausrichtung auf die in den Strategien niedergelegten Ziele des Instituts fortlaufend überprüft.

Darüber hinaus wird seine Ausgestaltung bei jeder Änderung der Strategie auf seine Angemessenheit überprüft und ggf. angepasst. Die Angemessenheitsprüfung wird schriftlich dokumentiert.

Außerdem wird das Vergütungssystem im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen jährlich durch die Wirtschaftsprüfer überprüft.

5.2 Ermittlung der Risikoträger und quantitative Vergütungsangaben

§ 51 IFR sieht Offenlegungen auch in Bezug auf die sog. Risikoträger der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH vor. Hierbei handelt es sich um diejenigen Mitarbeiterkategorien, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Wertpapierinstituts auswirkt. Diese werden auch als sog. Risk Taker bezeichnet.

Die Anforderungen zur Identifikation der Risikoträger sind in § 3 WpIVergV enthalten. Die ausführliche Identifizierung der Risikoträger ergibt sich aus einer Risikoanalyse, die von der Geschäftsleitung verabschiedet wurde. Diese stellt sicher, dass der Mitarbeiterbestand anlassbezogen und fortlaufend jährlich auf die Risikoträgereigenschaften hin überprüft wird.

Die quantitativen Vergütungsangaben zu den Vergütungen der als Risikoträger einzustufenden Personen für das Geschäftsjahr 2024 sind in der nachfolgenden Tabelle mit den zu veröffentlichenden Zahlen dargestellt:

Geschäftsleitung* & weitere RisikoträgerZahl der
Begünstigten
Fixe Vergütungen (ausschließlich in bar)1.943.072 Euro12
Variable Vergütungen (ausschließlich in bar)1.209.000 Euro12
Gewährte garantierte variable Vergütungen0 Euro0
Ausgezahlte Abfindungen im Geschäftsjahr0 Euro0
Gewährte Abfindungen im Geschäftsjahr
(vorab gezahlt oder zurückbehalten)
0 Euro0

* Gemäß der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird auf einen getrennten Ausweis der Vergütung der Geschäftsleitung verzichtet.

Die Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH erfüllt die Anforderungen des Art. 32 Abs. 4a der Richtlinie (EU) 2019/2034. Demzufolge werden keine Teile der variablen Vergütungen in bestimmten Instrumenten ausbezahlt. Die Auszahlung der variablen Vergütung (ausschließlich in bar) für ein Geschäftsjahr erfolgt jedes Jahr mit einer zeitlichen Verzögerung. Für das Geschäftsjahr 2024 erfolgte die Auszahlung der variablen Vergütung im Mai 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt waren sämtliche für das Geschäftsjahr 2024 geplanten Compliance-Kontrollen und Prüfungshandlungen der Internen Revision abgeschlossen. Aufgrund deren Ergebnisse mussten keine Anpassungen der variablen Vergütungen vorgenommen werden. Für das Geschäftsjahr 2024 ist es deshalb auch zu keinen Rückforderungen variabler Vergütungen gekommen.

Bielefeld, den 23.09.2025

Willi Ernst, Geschäftsleiter

Axel Melber, Geschäftsleiter